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IBI aktuell

Trinkwasser ist ein Lebensmittel

Unter das Lebensmittelgesetz fallen nicht nur öffentliche Wasserversorgungen, sondern auch Inhaber*innen und Betreiber*innen von Kalt- und Warmwasserinstallationen in Ferienwohnungen, Schulhäusern, Turnhallen und Schwimmbädern, öffentlichen Gebäuden, Hotels oder Restaurationsbetriebern. Sie gelten als Betreiber eines Lebensmittelbetriebes und sind somit haftbar gegenüber ihren Verbraucher*innen oder Mieter*innen.

Unsere Dienstleistungen reichen von der einmaligen Beurteilung und Entnahme von Trinkwasserproben bis zur langjährigen Betreuung und Sicherstellung Ihres internen Wassernetzes.