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IBI aktuell

So funktioniert ZEV Komfort

Beim Produkt ZEV Komfort müssen Sie keine eigene Messinfrastruktur aufbauen. IBI vermietet Ihnen geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche im Energieerfassungssystem. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Tarif für den innerhalb der ZEV verbrauchten Solarstrom. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden. Das Geld wird innerhalb von 40 Tagen der ZEV-Vertretung gutgeschrieben.

Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV beachten

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung

  • Die Gründung einer ZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom fest.

  • Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleibt Sache der ZEV-Vertretung

  • Das ZEV Modell erfordert in jedem Fall eine PV-Produktionsmessung

Vorteile von ZEV Komfort

  • Günstigere Strompreise für die ZEV-Teilnehmenden

  • Keine eigene Messinfrastruktur nötig

  • Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI

  • Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt zum Normal- und Spartarif abgerechnet

  • Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso

  • Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Eigentümer, bestehende und potenzielle Mieter*innen

  • Günstigere Strompreise als vom Energieversorgungsunternehmen

Einmalige Kosten für das Einrichten des ZEV

CHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Grundpreis pro ZEV 300.00324.30
Grundpreis pro Teilnehmenden80.0086.50

Monatliche Kosten

CHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Messkosten pro Zähler 8.008.65
Abrechnungsdienstleistung + Inkasso4.004.30
zev_komfort.png
  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Gebäude- / Rücklieferungszähler der IBI

  3. Produktionszähler der IBI

  4. Eingespeiste Überschussmenge Solarstrom

  5. Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert

  6. ZEV Vertretung

  7. Wohnungszähler (Smartmeter) der IBI

  8. ZEV Teilnehmende

  9. IBI-Rechnung an den ZEV für die Messdienstleistung sowie die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des gewünschten Stromprodukts (bspw. Bödeli Grünstrom). Alle ZEV Teilnehmenden beziehen das gleiche Stromprodukt. IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.

  10. Rechnungsstellung und Inkasso durch IBI an die ZEV-Teilnehmenden über deren individuell verbrauchte Energie aus dem Netz und von der Solaranlage.

  11. Gutschrift an die ZEV-Vertretung