Energierechnung und Zählerablesung
Energierechnungen
Die Rechnungen für Strom-, Gas- und Wasser entsprechen den effektiv bezogenen Mengen. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise, jeweils im Januar, April, Juli und Oktober. Kundinnen und Kunden der Stromprodukte "Strom Midi" und "Strom Maxi" erhalten eine monatliche Abrechnung.
Zählerablesungen & Selbstdeklaration
Strom-, Gas- und Wasserzähler werden einmal pro Quartal abgelesen. Sie können uns Ihre Zahlerstände auch bequem im IBI-Kundenportal übermitteln.
Zusätzliche Ablesungen
Auf Kundenwunsch führen wir beim Stom, Gas und Wasser auch Zwischenablesungen durch. Pro Zwischenablesung wird eine Gebühr von CHF 45.00 (exkl. MWST) erhoben. Für Grosskunden gelten individuelle Vereinbarungen betreffend der Ablese- und Abrechnungszyklen.
Alle Details finden Sie in der Gebühren- und Preisverordnung der Industrielle Betriebe Interlaken AG:
Gemeindegebühren Kehricht und Abwasser
Die Einwohnergemeinden auf dem Bödeli beauftragen die IBI mit dem Inkasso für folgende Gebühren:
Kehrichtgrundgebühren (Interlaken und Unterseen)
Abwassergrundgebühren und -verbrauchsgebühren (Unterseen)
Zeitliche Abgrenzung Normal- & Spartarif
Montag - Freitag | Samstag - Sonntag | |
---|---|---|
Normaltarif | 08.00 - 20.00 Uhr | -- |
Spartarif | 20.00 - 08.00 Uhr | durchgehend |
Energierechnung kurz erklärt
Die wichtigsten Positionen Ihrer Energieabrechnung
So setzt sich der Strompreis zusammen
Begriffe
Energielieferung
Gelieferte elektrische Energie; der abrechnungsrelevante Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Netznutzung
Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur, um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren. Die Netznutzung muss gemäss Stromversorgungsgesetz separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Systemdienstleistungen
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den sicheren Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Abgaben Gemeinwesen
Sind zwischen den Vertragsgemeinden und den IBI geregelt.
Förderabgaben
Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe erscheint auf der Abrechnung für den Gasverbrauch auf einer separaten Zeile. Weitere Infos unter folgendem Link:
Grundpreis Netznutzung
Damit wird die verbrauchsunabhängige Komponente des Strompreises bezeichnet. Der Grundpreis deckt Leistungen des Netzanschlusses wie Netzbetrieb, Messung, Ablesung, Fakturierung, usw. ab.
Stromreserve
Ab 2024 wird als Folge der Energiekrise zusätzlich eine «Winterreserve» in den Netznutzungstarif eingerechnet. Sie deckt die Kosten für Notfall-Massnahmen, um die Stromversorgung im Winter zu gewährleisten.
Blindstrom / Blindenergie
Blindenergie ist Energie, die im Stromnetz ständig zwischen Erzeuger (Stromlieferant) und Verbraucher pendelt. Sie wird aber im elektrischen Verbraucher nicht umgewandelt, überträgt keine Wirkleistung und ist somit nicht nutzbar. Blindenergie kommt also nicht zur Erbringung einer Arbeit zum Einsatz, sondern belastet vielmehr ungenutzt das Stromnetz. Allerdings benötigen gewisse Verbraucher wie z.B. Motoren oder Wärmepumpen für den Aufbau ihres Magnetfeldes nebst der Wirkenergie eben auch die Blindenergie.
Verrechnung von Blindstrom
Die gemessene Blindenergie, bis maximal 50 % der Wirkenergie, ist im Preiselement des Arbeitspreises (Netznutzung) mit eingerechnet. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird mit dem Preiselement Blindenergie verrechnet.
So können Sie Mehrkosten für Blindstrom einsparen
Mit einer sogenannten Blindstromkompensationsanlage lassen sich die Kosten für die Blindenergie reduzieren oder komplett vermeiden. Diese Anlagen erbringen die notwendige Blindleistung und nehmen sie wieder auf. Das reduziert den Anteil des vom Energieversorger bezogenen Blindstroms oder entlastet das Stromnetz sogar ganz. Für mehr Informationen zu Blindstromkompensationsanlagen kontaktieren Sie Ihren Elektroinstallateur.