Menu

IBI aktuell

stromkennzeichnung.jpeg

Mit der Stromdeklaration erhalten Sie die notwendige Transparenz über die Herkunft und Produktionsart der gelieferten elektrischen Energie.


Geförderter Strom

Mit dem Bezahlen des Zuschlags für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) auf den Strompreis tragen Schweizer Stromkonsumentinnen und –konsumenten dazu bei, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des Einspeisevergütungssystems (KEV) 3 203 017 600 kWh produziert, was einem Anteil «geförderter Strom» von 6,0% entspricht. (Quelle: BFE)
 

Nicht überprüfbare Energien

Hier handelt es sich um elektrische Energie, welche an den europäischen Strombörsen gehandelt wird und aus verschiedenen Quellen stammt. Da ihr Ursprung aus handelstechnischen Gründen oft nicht rückverfolgt werden kann, muss sie bei der Stromkennzeichnung laut Energieverordnung des Bundesamtes für Energie (BfE) als «nicht überprüfbare Energieträger» bezeichnet werden.

Strommix für das Bezugsjahr 2023

1) 53.4 % Wasserkraft, 18.2 % Sonnenenergie, 4.3 % Windenergie, 2.6 % Biomasse, 3.5 % Siedlungsabfälle erneuerbar, 0 % Geothermie (Quelle: Bundesamt für Energie BfE)