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IBI aktuell

Wir kontrollieren Wasserinstallationen und bieten Beratungsdienstleistungen für Bauherrschaften, Architekt*innen und Planer*innen.

Meldepflicht 

Installationsarbeiten sind der IBI vor der Ausführung durch den Installationsberechtigten mit einer Installationsanmeldung zu melden. 


Inhalt der Installationsanzeige

Die Anzeige beinhaltet in jedem Fall das Formular «Installationsanmeldung Wasser». 


Weiter kann die Anzeige folgende Unterlagen enthalten: 

  • Leistungszusammenstellung (Normal- und/oder Berechnungsmethode) 

  • Wassernachbehandlung/Spezielle Apparate: Fabrikat/Typ, Anschlussdetails und Zertifizierungsnummer des SVGW 

  • Weitere, für die Beurteilung nötige Unterlagen wie Druckdispositiv, Druckverlustberechnung für Spezial- und ausgedehnte Anlagen und Installationen 


Nicht meldepflichtig sind
 

Instandhaltungsarbeiten, das Anschliessen und Auswechseln von Apparaten und Auslaufarmaturen mit gleichen Belastungswerten an der bestehenden Installation. 


Meldepflichtig
sind

Apparate und Geräte mit einer gewissen Gefährdung für das Trinkwasser, welche im SVGW-Zertifizierungsverzeichnis mit einer Indexnummer von 3 bis 7 versehen sind. 

Kontrolle vor der Inbetriebnahme 

Wer die Installationskontrolle durchzuführen hat, entscheidet die Netzbetreiberin (IBI) bei der Installationsbewilligung. Eigenkontrollen sind bei Neu- und Umbauten, Installationsänderungen und Erweiterungen im Wohnungsbau. 


Kontrolle durch Installationsberechtigte (Eigenkontrolle) 

Die durchgeführte Eigenkontrolle ist der Netzbetreiberin (IBI) unmittelbar nach oder zusammen mit der Inbetriebnahme mit dem Schlussprotokoll zu bestätigen. 

 

Kontrolle durch die Netzbetreiberin (IBI) 

Die Beendigung der Installationsarbeiten ist der Netzbetreiberin (IBI) rechtzeitig zu melden. 


Stichproben und Nachkontrollen 

Die Netzbetreiberin kann mit Stichprobenkontrollen überprüfen, ob die Anlagen entsprechend den gültigen Richtlinien (SVGW-Regelwerke und Werksvorschriften) installiert wurden. Werden Mängel festgestellt, werden die Kosten der Stichproben- resp. Nachkontrolle dem Installationsberechtigten bzw. der ausführenden Installationsfirma oder dem Eigentümer/Bauherr verrechnet. 
 

Kontakt

Installationskontrolle Gas/Wasser
+41 33 826 74 70
E-Mail