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IBI aktuell

Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die IBI ist gesetzlich verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme und Vergütung von HKN ist freiwillig.

Verkauf Energie

Für die überschüssige Energie, welche private Produzent*innen in das Verteilnetz der IBI einspeisen, bezahlt die IBI einen marktüblichen Preis. Dieser wird quartalsweise festgelegt und setzt sich zusammen aus
 

  • Referenzmarktpreis gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE)

  • Gestehungskosten IBI (entstehen bei der Eigenproduktion).


Für das 2. Quartal 2024 liegt der Referenzmarktpreis bei 3.507 Rp./kWh.
 

Preis Rückliefervergütung Energie (exkl. MWST)

1. Quartal 20247.33 Rp./kWh
2. Quartal 20246.07 Rp./kWh
3. Quartal 20245.25 Rp./kWh

Preisvergleich Rückliefervergütung mit BödeliGrünstrom

Der Preis für BödeliGrünstrom lässt sich nicht direkt mit demjenigen für die Rückliefervergütung vergleichen: Die Energie, welche wir unseren Kund*innen verrechnen, beschaffen wir längerfristig über einen Zeitraum von drei Jahren. Die aktuellen Strompreise entsprechen somit den Markpreisen, welche zum Zeitpunkt der Beschaffung noch sehr hoch waren. Im Gegensatz dazu wird der Preis für die Rückliefervergütung eher kurzfristig (vierteljährlich) festgelegt.

 

Idealerweise wird der produzierte Strom vom Solardach selber genutzt und nicht ins Netz der IBI eingespeist. So können die Energiekosten reduziert werden und die eigene Anlage wird schneller amortisiert.

Verkauf Herkunftsnachweise (HKN)

Produzent*innen auf dem Bödeli, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren und keine Einspeisevergütung gemäss Art. 7a EnG erhalten, können den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion in Form von HKN an die IBI verkaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage von der Pronovo AG für den Handel der HKN freigegeben wurde.

Preis Vergütung HKN

1. Januar bis 31. Dezember 2024 1,50 Rp./kWh (exkl. MWST)

Die Vergütung für HKN wird für ein Jahr festgelegt. Kund*innen haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie die HKN an die IBI abtreten oder selbst vermarkten wollen. Der Wechsel zu einem anderen Abnehmer muss der IBI bis Ende Oktober des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.

Deshalb lohnt sich die Investition in eine PV-Anlage

  • Die Investition wird durch die Einmalvergütung des Bundes unterstützt.

  • Der überschüssige Strom sowie der ökologische Mehrwert (HKN) wird von der IBI übernommen und zu marktüblichen Konditionen vergütet.

  • Durch den Eigenverbrauch werden die Kosten auf der Stromrechnung gesenkt.

  • Die Investition kann auf der Steuererklärung abgezogen werden.