Herkunftsnachweise (HKN) verkaufen
Produzent*innen auf dem Bödeli, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren und keine Einspeisevergütung gemäss Art. 7a EnG erhalten, können den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion in Form von HKN an die IBI verkaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage von der Pronovo AG für den Handel der HKN freigegeben wurde.
Preis Vergütung HKN
1. Januar bis 31. Dezember 2024 | 1,50 Rp./kWh (exkl. MWST) |
1. Januar bis 31. Dezember 2025 | 2,50 Rp./kWh (exkl. MWST) |
Die Vergütung für HKN wird für ein Jahr festgelegt. Kund*innen haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie die HKN an die IBI abtreten oder selbst vermarkten wollen. Der Wechsel zu einem anderen Abnehmer muss der IBI bis Ende Oktober des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.