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IBI aktuell

Bei der Umsetzung einer neuen Fotovoltaikanlage kommen drei Partner ins Spiel: Der/die zukünftige Produzent*in, der Elektroinstallateur und die IBI. Durch das Einhalten des folgenden Prozesses wird sichergestellt, dass bis zur Inbetriebnahme alles glatt läuft:

  1. Der Kunde informiert den Elektroinstallateur über seine Absicht, eine PV-Anlage zu installieren.


  2. Ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch geplant, macht der Elektroinstallateur den Kunden auf die bei der IBI verfügbaren Produkte ZEV Privat, ZEV Basis, ZEV Komfort und Dachstrom aufmerksam. Für detaillierte Information zu diesen Produkten verweist der den Kunden auf die IBI.


  3. Der Kunde entscheidet sich für eines der ZEV-Produkte oder für das Produkt Dachstrom.


  4. Der Kunde teilt der IBI mit, für welches Produkt er sich entscheidet. Es wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und der IBI erstellt. Dieser Vertrag muss 3 Monate vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.


  5. Der Elektroinstallateur erstellt für die neue PV-Anlage eine Installationsanzeige (IA) mit der Anpassung der Zähler gemäss Vertrag und reicht diese bei der IBI ein.


  6. Der Elektroinstallateur bestellt die erforderlichen Apparate. Diese Bestellung muss mindestens 5 Werktage vor dem Montage- bzw. Demontagetermin erfolgen.


  7. Der Kunde erhält von der IBI ein Begrüssungsschreiben mit der Bitte um Angabe seiner Kontoangaben, der MWST-Nummer sowie des Inbetriebnahmedatums der PV-Anlage. Das Inbetriebnahmedatum muss der IBI bis 5 Tage vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Im Begrüssungsschreiben weist die IBI darauf hin, dass die Herkunftsnachweise (HKN) an die IBI verkauft werden können. Die Anmeldung zum Verkauf der HKN erfolgt per Formular auf der Website der IBI.