Installationskontrolle Strom
An elektrischen Apparaten und Anlagen können Schäden durch fehlerhafte Installation, mangelhafte Anschlüsse, Alterung, Abnützung und Witterung entstehen. Um Brände möglichst zu verhindern und um sicherzustellen, dass Ihre Installationen dem Stand der Technik entsprechen, werden sie periodisch kontrolliert.
Wer kontrolliert und wie oft?
Die IBI ist gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung verpflichtet, periodische Kontrollen in ihrem Versorgungsgebiet sicherzustellen. Für die Kontrolle selbst schreibt das Gesetz eine neutrale Kontrollunternehmung vor, welche im Besitz einer Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ist. Die Kontrollunternehmung darf weder in den Planungsprozess noch in die Installation selber involviert gewesen sein.
Elektrische Installationen werden ein erstes Mal bei der Erstellung und später in Abständen von ein, drei, fünf, zehn oder zwanzig Jahren (je nach Nutzungsart und Gefahrenpotential) kontrolliert.
So funktioniert's
1. Aufgebot für die periodische Kontrolle
Als Eigentümer*in werden Sie von der IBI schriftlich aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installationen den gültigen Anforderungen entsprechen. Die Verantwortung für die Durchführung der Kontrolle sowie die allfällige Mängelbehebung liegt bei Ihnen.
2. Kontrollunternehmung beauftragen
Nach der schriftlichen Aufforderung der IBI beauftragen Sie umgehend eine neutrale Kontrollunternehmung Ihrer Wahl, die Kontrolle durchzuführen. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten muss die Kontrolle ausgeführt, Mängel behoben und der Sicherheitsnachweis der IBI zugestellt werden.
3. Die Kontrolle
Kontrolliert werden sämtliche Installationen im Gebäude, vom Sicherungskasten bis zur Steckdose. Die Kontrolle erfolgt gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen.
Sofern keine Mängel festgestellt werden, erhält der/die Eigentümer*in den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen. Die Kosten für die Aufwände der Kontrolle gehen zu Lasten der Eigentümerschaft.
4. Behebung von Mängeln
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, verfasst die Kontrollunternehmung einen ausführlichen Bericht. Die Mängel müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur, welcher von der Eigentümerschaft beauftragt wird, behoben werden. Danach informiert Ihr Elektroinstallateur mit einer Erledigungsanzeige die Kontrollunternehmung. Anschliessend wird der Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll erstellt. Die Kosten zur Behebung der Mängel bezahlt der/die Eigentümer*in.
5. Sicherheitsnachweis
Sind die Installationen mängelfrei, stellt der Sicherheitsberater zusammen mit einem Mess- und Prüfprotokoll einen Sicherheitsnachweis aus und übergibt diesen dem/der Eigentümer*in. Als Dienstleistung stellt der Sicherheitsberater oder die akkreditierte Inspektionsstelle oft auch der IBI ein Exemplar zu. Allein die Eigentümer*in der Installation ist verantwortlich dafür, dass die IBI den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll rechtzeitig erhält. Achten Sie darauf, den Sicherheitsnachweis bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren.
Verzeichnis neutraler Kontrollunternehmungen
Kontakt
Adrian Schär
Fachperson Installationskontrolle Strom
Telefon +41 33 826 30 02
E-Mail