Brandschutz
Kontrollen und Beratung
Was heisst Brandschutzkontrolle?
Die Bauherrin oder der Bauherr kann verpflichtet werden, beim Bau Materialien und technische Einrichtungen zu verwenden, deren feuerschutztechnische Qualität durch eine Prüfung oder ein Gutachten der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) nachgewiesen wurde. Dadurch soll die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden und Explosionen verhindert werden.
Beispiele von Brandschutzauflagen können beispielsweise sein:
Erstellung von Brandmauern
Verwendung von Brandschutztüren
Einsatz von brandhemmenden Baumaterialien
Einhaltung von Sicherheitsabständen
Planung und Kennzeichnung von Fluchtwegen
Als Grundlage für die Brandschutzkontrollen gelten die Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF). In Ergänzung dazu sind die Brandschutzerläuterungen- und Merkblätter der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) zu beachten.
Kontakt
Marcel von Allmen
Brandschutzfachmann mit eidg. FA
Telefon +41 33 826 30 22
E-Mail
Wer macht die Brandschutzkontrollen?
Die Durchführung der Brandschutzkontrollen obliegt grundsätzlich den Gemeinden. Diese wählen zur Erfüllung ihrer Feuerschutzaufgaben eine/n Feueraufseher/-in bzw. Personen, welche die von der GVB festgelegten Anforderungen erfüllen.
Folgende Gemeinden haben die IBI mit der Brandschutzkontrolle in ihrem Gemeindegebiet beauftragt:
Beatenberg, Bönigen, Brienz, Brienzwiler, Därligen, Grindelwald, Gündlischwand / Zweilütschinen, Gsteigwiler, Habkern, Hofstetten bei Brienz, Interlaken, Iseltwald, Lauterbrunnen, Leissigen, Lütschental, Matten, Niederried, Oberried, Ringgenberg, Saxeten, Schwanden bei Brienz, Unterseen, Wilderswil
Wann wird kontrolliert?
Baukontrollen
Der Feueraufseher ist befugt, Baukontrollen während den laufenden Bauarbeiten zu machen. Er wird dies insbesondere bei in den Objektbereichen tun, die nach Fertigstellung des Bauvorhabens nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand überprüft werden können.
Es liegt im Ermessen des Feueraufsehers, ob und in welchem Umfang eine Baukontrolle durchgeführt wird.
Abnahmekontrollen
Nach dem Bau ist von der Eigentümerin oder dem Eigentümer zu bestätigen, dass die feuerschutztechnischen Auflagen erfüllt sind.
Der Feueraufseher führt generell bei allen Bauten eine Abnahmekontrolle durch, insbesondere bei Objekten mit erheblicher Personengefährdung sowie bei bedeutenden Bauvorhaben.
Links zum Thema
Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB)
Heureka - Alles rund um Brandschutz
Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF)