Rückliefervergütung
für private Produzent*innen
Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die IBI ist gesetzlich verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme und Vergütung von HKN ist freiwillig.
Verkauf Energie
Für die überschüssige Energie, welche private Produzent*innen in das Verteilnetz der IBI einspeisen, bezahlt die IBI einen marktüblichen Preis. Dieser wird quartalsweise festgelegt und orientiert sich am Referenzmarktpreis gemäss Art. 15, EnFV des Bundesamts für Energie (BFE).
Preis Rückliefervergütung Energie (exkl. MWST)
1. Quartal 2024 | 7.33 Rp./kWh |
2. Quartal 2024 | 6.07 Rp./kWh |
3. Quartal 2024 | 5.25 Rp./kWh |
4. Quartal 2024 | 9.44 Rp./kWh |
Preisvergleich Rückliefervergütung mit IBI-Strom
Der Preis für IBI-Strom lässt sich nicht direkt mit demjenigen für die Rückliefervergütung vergleichen: Die Energie, welche wir unseren Kund*innen verrechnen, beschaffen wir längerfristig über einen Zeitraum von drei Jahren. Die aktuellen Strompreise entsprechen somit den Markpreisen, welche zum Zeitpunkt der Beschaffung gültig waren. Im Gegensatz dazu wird der Preis für die Rückliefervergütung eher kurzfristig (vierteljährlich) festgelegt.
Idealerweise wird der produzierte Strom vom Solardach selber genutzt und nicht ins Netz der IBI eingespeist. So können die Energiekosten reduziert werden und die eigene Anlage wird schneller amortisiert.
Deshalb lohnt sich die Investition in eine PV-Anlage
Die Investition wird durch die Einmalvergütung des Bundes unterstützt.
Der überschüssige Strom sowie der ökologische Mehrwert (HKN) wird von der IBI übernommen und zu marktüblichen Konditionen vergütet.
Durch den Eigenverbrauch werden die Kosten auf der Stromrechnung gesenkt.
Die Investition kann auf der Steuererklärung abgezogen werden.