Trinkwasserhygiene in Gebäuden
Trinkwasser ist ein Lebensmittel
Unter das Lebensmittelgesetz fallen nicht nur öffentliche Wasserversorgungen, sondern auch Inhaber*innen und Betreiber*innen von Kalt- und Warmwasserinstallationen in Ferienwohnungen, Schulhäusern, Turnhallen und Schwimmbädern, öffentlichen Gebäuden, Hotels oder Restaurationsbetriebern. Sie gelten als Betreiber eines Lebensmittelbetriebes und sind somit haftbar gegenüber ihren Verbraucher*innen oder Mieter*innen.