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IBI aktuell

Die Bildung eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ermöglicht es Ihnen, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohn-parteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.

So funktioniert ZEV Komfort

Beim Produkt ZEV Komfort müssen Sie keine eigene Messinfrastruktur aufbauen. IBI vermietet Ihnen geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche im Energieerfassungssystem. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Tarif für den innerhalb des ZEV verbrauchten Solarstrom. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden. Das Geld wird innerhalb von 40 Tagen der ZEV-Vertretung gutgeschrieben.

Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV beachten

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung.

  • Die Gründung eines ZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden.

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom fest.

  • Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleibt Sache der ZEV-Vertretung.

  • Das ZEV Modell erfordert in jedem Fall eine PV-Produktionsmessung.

Vorteile von ZEV Komfort

  • Vorteile von ZEV Komfort

  • Günstigere Strompreise für die ZEV-Teilnehmenden.

  • Keine eigene Messinfrastruktur nötig.

  • Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI.

  • Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt zum Normal- und Spartarif abgerechnet.

  • Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso.

  • Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage.

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Eigentümer, bestehende und potenzielle Mieter*innen.

Einmalige Kosten für das Einrichten des ZEV

Einmalige Kosten für das Einrichten des ZEVCHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Grundpreis pro ZEV (Verrechnung an ZEV)300.00324.30
Grundpreis pro Teilnehmenden (Verrechnung an ZEV)80.0086.50

Monatliche Kosten
Messkosten pro Zähler (Verrechnung an Teilnehmende)8.008.65
Abrechnungsdienstleistung + Inkasso pro Zähler (Verrechnung an ZEV)4.004.30
zev_komfort.png
  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Gebäude- / Rücklieferungszähler der IBI

  3. Produktionszähler der IBI

  4. Eingespeiste Überschussmenge Solarstrom

  5. Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert

  6. ZEV-Vertretung

  7. Wohnungszähler (Smartmeter) der IBI

  8. ZEV-Teilnehmende

  9. IBI-Rechnung an den ZEV für die Messdienstleistung sowie die aus dem Netz bezogene Energie (rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts. Alle ZEV-Teilnehmenden beziehen das gleiche Stromprodukt.

    IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.

  10. Rechnungsstellung und Inkasso durch IBI an die ZEV-Teilnehmenden über deren individuell verbrauchte Energie aus dem Netz und von der Solaranlage.

  11. Gutschrift an die ZEV-Vertretung