Dachstrom - das VNB Praxismodell
Die einfachste Eigenverbrauchslösung für Produzenten im Versorgungsgebiet der IBI
Steht Ihre Solaranlage im Versorgungsgebiet der IBI, dann können Sie den Sonnenstrom vom eigenen Dach gemeinsam mit Mietern, Pächtern oder Stockwerkeigentümern einfach und unkompliziert nutzen. Die Messung und Abrechnung des Eigenstroms erfolgt dank intelligenten Zählern unkompliziert und verursachergerecht. Überschüssiger Sonnenstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
So funktioniert Dachstrom
Dachstrom erfordert keine aufwendige Gründung einer rechtlichen Gemeinschaft (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV). Die Teilnehmenden bleiben Kunden der IBI und somit in der Grundversorgung. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig und kann jederzeit gekündigt werden.
Die IBI liest die Zähler aus und registriert die Verbräuche. Der Stromverbrauch der teilnehmenden Stromkunden wird in Eigenstrom und Netzbezug unterteilt. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die Teilnehmer erhalten den Sonnenstrom, welcher direkt ab der PV-Anlage verbraucht wird, zu günstigeren Konditionen. Der Preis für diese Energie liegt immer 5% unter dem Strompreis, den die IBI für den Netzbezug verrechnet. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt die IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den Teilnehmenden. Hierfür verrechnet sie dem Produzenten eine monatliche Gebühr pro Teilnehmer. Der Anteil des bezogenen Sonnenstroms wird dem Produzenten innerhalb von 40 Tagen weitergereicht.
Das müssen Sie bei der Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft beachten
Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem Produzenten und der IBI
Die Teilnahme am Eigenverbrauch erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden
Vorteile von Dachstrom
Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden
Höhere Vergütung im Vergleich zum Rückliefertarif
Keine kostspieligen Investitionen in Messinfrastruktur nötig
Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt zum Normal- und Spartarif abgerechnet
Der Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI
Der Eigentümer hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso des Solarstroms
Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für potenzielle Mieter*innen
Ihre Endverbraucher bleiben IBI-Kunden und werden von IBI betreut
Einmalige Kosten für das Einrichten von Dachstrom
(durch den Produzenten zu bezahlen)
CHF exkl. MWST | CHF inkl. 8,1 % MWST | |
Grundpreis pro Eigenverbrauchsgesellschaft | 300.00 | 324.30 |
Grundpreis pro Teilnehmenden | 80.00 | 86.50 |
Monatliche Kosten
CHF exkl. MWST | CHF inkl. 8,1 % MWST | |
Abrechnungsdienstleistung + Inkasso | 4.00 | 4.30 |
Hausanschlusskasten HAK
Produktionszähler der IBI
Eingespeiste Überschussmenge Sonnenstrom
Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert
Eigentümer und Betreiber der PV-Anlage (Produzent)
Wohnungszähler (Smartmeter) der IBI
Teilnehmende am Eigenverbrauch
IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif. Rechnung für die erbrachten Mess- und Abrechnungsdienstleistungen der IBI
Rechnungsstellung und Inkasso bei den Teilnehmern über die individuell verbrauchte Energie aus dem Netz sowie von der Solaranlage
Gutschrift an den Produzenten für den von den Teilnehmenden bezogenen Solarstrom