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IBI aktuell

Die einfachste Eigenverbrauchslösung für Produzenten im Versorgungsgebiet der IBI

Steht Ihre Solaranlage im Versorgungsgebiet der IBI, dann können Sie den Sonnenstrom vom eigenen Dach gemeinsam mit Mietern, Pächtern oder Stockwerkeigentümern einfach und unkompliziert nutzen. Die Messung und Abrechnung des Eigenstroms erfolgt dank intelligenten Zählern unkompliziert und verursachergerecht. Überschüssiger Sonnenstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.

So funktioniert Dachstrom

Dachstrom erfordert keine aufwendige Gründung einer rechtlichen Gemeinschaft (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV). Die Teilnehmenden bleiben Kunden der IBI und somit in der Grundversorgung. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig und kann jederzeit gekündigt werden.
 

Die IBI liest die Zähler aus und registriert die Verbräuche. Der Stromverbrauch der teilnehmenden Stromkunden wird in Eigenstrom und Netzbezug unterteilt. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die Teilnehmer erhalten den Sonnenstrom, welcher direkt ab der PV-Anlage verbraucht wird, zu günstigeren Konditionen. Der Preis für diese Energie liegt immer 5% unter dem Strompreis, den die IBI für den Netzbezug verrechnet. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt die IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den Teilnehmenden. Hierfür verrechnet sie dem Produzenten eine monatliche Gebühr pro Teilnehmer. Der Anteil des bezogenen Sonnenstroms wird dem Produzenten innerhalb von 40 Tagen weitergereicht.

Das müssen Sie bei der Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft beachten

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem Produzenten und der IBI

  • Die Teilnahme am Eigenverbrauch erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden

Vorteile von Dachstrom

  • Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden

  • Höhere Vergütung im Vergleich zum Rückliefertarif

  • Keine kostspieligen Investitionen in Messinfrastruktur nötig

  • Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt zum Normal- und Spartarif abgerechnet

  • Der Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI

  • Der Eigentümer hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso des Solarstroms

  • Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für potenzielle Mieter*innen

  • Ihre Endverbraucher bleiben IBI-Kunden und werden von IBI betreut

Einmalige Kosten für das Einrichten von Dachstrom

(durch den Produzenten zu bezahlen)

CHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Grundpreis pro Eigenverbrauchsgesellschaft 300.00324.30
Grundpreis pro Teilnehmenden80.0086.50

Monatliche Kosten

CHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Abrechnungsdienstleistung + Inkasso 4.004.30
dachstrom_vnb.png
  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Produktionszähler der IBI

  3. Eingespeiste Überschussmenge Sonnenstrom

  4. Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert

  5. Eigentümer und Betreiber der PV-Anlage (Produzent)

  6. Wohnungszähler (Smartmeter) der IBI

  7. Teilnehmende am Eigenverbrauch

  8. IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif. Rechnung für die erbrachten Mess- und Abrechnungsdienstleistungen der IBI

  9. Rechnungsstellung und Inkasso bei den Teilnehmern über die individuell verbrauchte Energie aus dem Netz sowie von der Solaranlage

  10. Gutschrift an den Produzenten für den von den Teilnehmenden bezogenen Solarstrom