TOP-40 Nutzungsbedingungen
Das Produkt TOP-40 richtet sich an Kund*innen (Produzent*innen), welche eine Photovoltaikanlage mit einer
Anschlussleistung ≥ 2.5 kWp besitzen. Diese muss bei der Pronovo AG beglaubigt und im Netzgebiet der Industriellen Betriebe Interlaken AG (IBI) angeschlossen sein. Mit der Bestellung entsteht für die Produzentin oder den Produzenten ein Vertrag mit der IBI. Dieser Vertrag untersteht den vorliegenden Nutzungsbedingungen "Produkt TOP-40" und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBI.
Mit TOP-40 profitieren die Produzent*innen von einem höheren Rückliefertarif für die ins Netz eingespeisten Überschussenergie. Dabei gilt der folgende Ansatz:
Ansatz | |
Zuschlag auf dem Preis «Rückliefervergütung Energie» für Fotovoltaikanlagen | 10 % |
Der jeweils gültige Preis «Rückliefervergütung Energie» wird vierteljährlich auf der Webseite der IBI publiziert. Er wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der IBI berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.
Bestellung
Die Produzentin oder der Produzent ist für die vollständige und wahrheitsgetreue Durchführung der Anmeldung verantwortlich. Sie/er bestätigt mit der Bestellung, dass die maximale Einspeisebegrenzung am Anschlusspunkt auf dauernd 60 % der installierten DC-Leistung (gemäss Beglaubigung Pronovo AG) eingestellt wird.
Nach Bestelleingang überprüft die IBI die neu definierte Anschlussleistung. Diese bestätigt die neue maximale Anschlussleistung per E-Mail und meldet diese der Pronovo AG zum Beglaubigen der Anlage weiter. Die Aktivierung der Vergütung erfolgt jeweils auf das nachfolgende Quartal. Neue Anlagen sind bereits vor der Inbetriebnahme mit der reduzierten Anlageleistung anzumelden und zu beglaubigen. Die Aktivierung der Vergütung erfolgt nach erfolgreicher Beglaubigung der Anlage.
Einspeisebegrenzung
Die Produktionsanlage wird so installiert, dass nie mehr als 60 % der installierten DC-Leistung in das Netz der IBI eingespeist wird. Als Einspeisepunkt gilt der Gebäudezähler (Smart Meter) der IBI, welcher die zurückgelieferte Energiemenge misst. Dieser Messpunkt wird bei der Bestellbestätigung durch die IBI bezeichnet. Die Installation und Einhaltung der Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Produzentin der des Produzenten.
Messung und Abrechnung
Für die Messung und Abrechnung ist der Einbau eines Smart Meters Pflicht. Der Smart Meter ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Messpunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Preiskonditionen und Änderungen
Das Produkt TOP-40 ist eine sogenannte Flexibilitätsvergütung. Flexibilitätsvergütungen unterliegen der behördlichen Überwachung. Gesetzlich begründete Preisänderungen oder neue Rechtsprechungen können Einfluss auf die Flexibilitätsvergütung haben. Die IBI behält sich das Recht vor, Preisänderungen per Ende Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten vorzunehmen. Die IBI behält sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuell auf der Webseite aufgeschaltete Version.
Vertragsdauer und Kündigung
Diese Nutzungsbedingungen treten nach Bestelleingang und Bestätigung durch die IBI in Kraft und bleiben gültig, solange der Netzanschluss und Produktionsanalage besteht. Die Vertragskündigung ist auf Ende des jeweiligen Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich.
Die vertraglich vereinbarte Maximalleistung wird laufend durch die IBI überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen wird die Produzentin oder der Produzent quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt (keine Vergütung für das ganze Quartal). Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst.
Die vertraglich vereinbarte Maximalleistung wird laufend durch die IBI überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen wird die Produzentin oder der Produzent quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt (keine Vergütung für das ganze Quartal). Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst.
Hat die Vertragskündigung eine Leistungserhöhung zur Folge, muss diese anhand eines technischen Anschlussgesuches (TAG) bei der IBI eingereicht werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die IBI überprüft und freigegeben. Es steht der IBI frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation dies erfordert. Der Smart Meter der IBI bleibt nach Kündigung des Vertrages eingebaut.
Vertragsbestandteile
Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBI bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages.
Rechtsnachfolger
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag allfälligen Rechtsnachfolgern zu übertragen.