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IBI aktuell

Der grosse Gemeinderat Interlaken hat an der ordentlichen Sitzung vom 25. Juni 2024 den Antrag Überbauungsordnung «IBI-Areal» zurückgewiesen. Der Antrag der FDP auf eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Teilprojekte “Wohnen” und “Gewerbe” wurde zugestimmt. Ziel ist es, dass sämtliche Betriebsgebäude und für den Betrieb benötigte Flächen im

vollen Eigentum der IBI verbleiben und kein Verkauf des Baurechtes und anschliessende

Rückmietung der IBI erfolgt. Die nachbarrechtlichen relevanten Verknüpfungen wie

Näherbaurechte und Überfahrtsrechte sind mit Dienstbarkeiten ohne dingliche Eigentumswechsel zu lösen.
Aufgrund des Entscheids muss nun eine Lösung für eine unabhängige Entwicklung der beiden Teilprojekte gefunden werden. Die Vorlage soll dem Grossen Gemeinderat voraussichtlich im Oktober 2024 erneut präsentiert werden.

Nachdem die Sanierungs und Entsorgungsarbeiten der 2. Grube abgeschlossen sind, werden die Spundwände gezogen. Diese Arbeiten dauern bis ca. am 14. April 2023. Während dieser Zeit ist mit erhöhten Lärmemissionen zu rechnen. 

Luftaufnahme Baugrube

Die Sanierungsarbeiten in der 2. Baugrube (West) sind abgeschlossen. Am 16. März 2023 bestätigte das Amt für Wasser und Abwasser (AWA), dass die Aushubsohle frei von Teer ist. Dies bestätigen eingereichte Unterlagen wie Fotos und Analyseresultate. Das Sanierungsziel ist damit erreicht - und gleichzeitig ein wichtiges Etappenziel für die Weiterentwicklung des IBI-Areals.

Luftaufnahme Baugrube
Spundwände 2. Baugrube

Die Spundwände der 2. Grube sind gesetzt. Als Nächstes wird das belastete Material ausgehoben, untersucht und fachgerecht entsorgt. Diese Arbeiten dauern bis ca. Ende März 2023. Während dieser Zeit ist mit erhöhten Geruchsemmissionen zu rechnen. 

Luftaufnahme Baugrube
Spundwände 2. Baugrube

Am 18. Januar wird mit dem Ziehen der Spundwände bei der sanierten Grube begonnen. Die Spundwände werden auf dem Areal zwischengelagert und anschliessend für die zweite Grube (dunkler Bereich im Bild) verwendet. Die Rammarbeiten starten voraussichtlich am Montag, 23. Januar und dauern ca. eine Woche. 

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Die erste Baugruppe ist fertig saniert und wurde vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) zur Auffüllung freigegeben. Mitte Januar 2023 wird mit dem Ziehen der Spundwände und anschliessend mit den Rammarbeiten für die zweite Grube begonnen. Diese Arbeiten werden bis ca. Mitte Februar 2023 dauern.

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Nach dem Setzen der Spundwände wird das belastete Material abgetragen.

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Die Tiefbauarbeiten für die Altlastensanierung haben begonnen.

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Der Voraushub ist fast fertig, die Abmessungen der 1. Grube sind deutlich erkennbar.

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Am 7. Juli 2022 fand für die umliegenden Anwohner*innen ein weiterer Infoanlass zur Altlastensanierung und dem IBI-Gewerbeneubau statt:

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Das ehemalige Lagergebäude, die Fahrzeughalle mit Waschanlage und das Gebäude östlich der Gastanks sind bis zum Erdgeschoss abgerissen.

Die Arbeiten laufen gemäss Terminplan; der Gebäuderückbau wird Anfang August abgeschlossen sein. Ab Mitte August 2022 wird mit den Tiefbauarbeiten für die Altlastensanierung gestartet.

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Das IBI-Areal vor den Abrissarbeiten.
(Quelle: Google Maps)

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Visualisierung des geplanten Neubaus (Anbau) und der freistehenden Halle.
(Quelle: Google Maps)

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Ablauf und Terminplan

Die nächste Informationsveranstaltung zum Thema "Überbauungsordnung" findet am Mittwoch, 24. August 2022 bei der IBI statt.


Am 13. Juni begann der Abbruch der alten Gebäude.


Die Übersicht zeigt, in welcher Reihenfolge die Gebäude abgebrochen werden (1-8):

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Übersicht Gebäudeabbrüche


Vor dem Abbruch mussten die Gebäude von Asbest befreit werden. Diese Sanierungsarbeiten wurden Mitte Mai abgeschlossen.

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In der Autowaschanlage waren vor allem die Klebstoffe der Fliesen belastet. In den zu sanierenden Räumen wurde dauernd ein leichter Unterdruck von ca. 20 Pa erzeugt, damit keine Luftpartikel nach aussen entweichen konnten. Im Bild die Personalschleuse mit Umkleidekabine und Dusche, inkl. Überwachung des Unterdruckes im Hintergrund.

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Abbruch der Fahrzeughalle inkl. Waschanlage (Gebäude Nr. 6). Der gedeckte Aussenbereich (Nr. 1) ist bereits rückgebaut.

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Die Umgestaltung wird sichtbar - erste Bauarbeiten beginnen.

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Umgestaltung Zufahrt/Wendeplatz

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Gemeinsam anpacken bei der Archivräumung. Das IBI-Team hat sich auf die kommenden Einschränkungen eingestellt und treibt das Projekt mit viel Engagement voran.

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Informationsanlass für Anwohner*innen und Medien am 5. April.

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Neuer Standort für den Velounterstand.

Garagen werden zu Lagerflächen umfunktioniert.

Die Frutiger AG unternimmt am 7./8. Oktober 2021 erste Rammversuche.

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Um den Untergrund unseres Areals genauer zu bestimmen, sind noch einige Untersuchungen nötig. Im August wurden wir deshalb an mehreren Stellen Probebohrungen durchgeführt. 
Im September 2021 wurde eine Maschine zum Einbringen von Larsen eingerichtet. Die Larsen sind nötig, um die Baugruben abzustützen und Wassereinbrüche zu verhindern. 

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Beginn der Probebohrungen im August


Wohnen und Arbeiten

Für ihre künftigen Bedürfnisse benötigt die IBI etwa ein Drittel des heutigen Areals an der Fabrikstrasse. Die verbleibende Fläche bietet interessantes Potential, um Mietwohnungen am Wasser zu erstellen. Dies geht aus den ersten Skizzen der Arealentwickler hervor. Das Gelände entlang dem Schifffahrtskanal eignet sich durch seine bevorzugte Lage ideal als Ort zum Wohnen: Es liegt am Wasser, bietet Aus- und Fernsicht, ist nahe am öffentlichen Verkehr und dem Zentrum. Die geplanten Schritte für eine optimale Entwicklung des Areals als Gewerbe- und Wohnzone erfordern eine Zonenplanänderung.      

Mit den vorgesehenen Dienstleistungsbauten zwischen Fabrikstrasse und Schifffahrtskanal könnte die IBI ihrer Vision – bis 2035 klimaneutral zu sein – klar näherkommen. Ein neuer Werkhof wird Prozesse vereinfachen und Abläufe optimieren. Die angestrebten Neuerungen sind ein klares Bekenntnis zum Standort Interlaken.  

Als Investorin, Baurechtsnehmerin und Arealentwicklerin konnte der Immobiliendienstleister Bricks AG aus Muri bei Bern gewonnen werden. Die Projektentwickler überzeugten mit einem ressourcenschonenden Konzept für die Sanierung der Altlasten und einer Aufwertung des IBI-Areals mit einer Wohnüberbauung.        

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Das IBI-Areal vor der Umgestaltung


Altlasten aus der Gasproduktion


In der Zeit zwischen 1866 bis 1966 wurde in Interlaken ein Gaswerk betrieben. Ab 1892 befand sich das Werk auf dem heutigen Areal der IBI. Im Frühjahr 1998 wurden auf dem Schifffahrtskanal ölhaltige Rückstände entdeckt. Analysen zeigten, dass es sich dabei um Teerprodukte handelte, die aus der früheren Gasproduktion stammen.

Aufgrund der festgestellten Belastungen wurde das Areal des ehemaligen Gaswerks als sanierungsbedürftiger Standort klassiert und im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Im Jahr 2001 wurden die dringlichsten Sanierungsmassnahmen durchgeführt (Abbruch des Kokssilos, Aushub und Entsorgung Teergrube).

Mit dem vorliegenden Projekt sollen im Sinne eines Quellenstopps die am stärksten belasteten Flächen im Bereich der alten Teergruben saniert werden. Die Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt werden auf 4 Mio. Franken veranschlagt.

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Gaswerk um 1906


Massnahmen zur Altlastensanierung


Die Altlastsanierung besteht aus zwei Sanierungsperimetern A (West) und B (Ost). Der Aushub des belasteten Materials erfolgt innerhalb von zwei Baugruben, die jeweils einen Sanierungsperimeter umfassen. Im Variantenstudium konnte aufgezeigt werden, dass ein Baugrubenkonzept mit Voraushub und Spundwänden die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Die Geometrie und Lage der beiden Baugruben wurde im Rahmen einer Voranfrage im Oktober 2019 durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) genehmigt.

Die Baugrube Ost deckt eine Fläche ca. 13 m x 15.5 m ab und wird für eine erforderliche Aushubtiefe von bis zu 13 m ausgelegt. Die Baugrube West ist mit einer Fläche ca. 13 m x 18 m grösser, die erforderliche Aushubtiefe ist mit 9.5 m jedoch kleiner. Nach Abschluss der Sanierungsmassnahmen sollen die schädlichen Einwirkungen vom Standort auf die Schutzgüter Grundwasser und Oberflächengewässer mittelfristig soweit verringert werden, dass keine Sanierungsbedürftigkeit mehr besteht. Der belastete Aushub wird fachgerecht entsorgt oder verwertet (Deponie, Bodenwäsche oder Hochtemperaturofen). Nach Abschluss der Sanierung werden die beiden Baugruben wieder mit unbelastetem Material aufgefüllt.

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Bildquelle Luftbild: Bundesamt für Landestopografie swisstopo

So geht es weiter

Mai 2022Rückbau Fahrzeughalle und Magazin
Juni 2022Sanierung Altlasten 1. Teil (Baugrube B)
Januar 2023Sanierung Altlasten 2. Teil (Baugrube A)
April 2023Abschluss Altlastensanierung
Mai 2023geplanter Baustart des Werkhofs

Fragen zum Gesamtprojekt?

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